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Das Jugend-KZ Uckermark (1942-1945)

Zur Einführung
Knapp zwei Jahre nachdem die ersten Jungen im Jugend-KZ Moringen inhaftiert worden waren, richtete das Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) im Juni 1942 ein entsprechendes Lager für weibliche Jugendliche im Alter von 13 bis 25 Jahren in unmittelbarer Nähe des Frauen-KZ Ravensbrück ein. Dieses Lager bestand bis zum 30. April 1945. Polizei und SS benannten es nach dem weitläufigen Landschaftsgebiet der „Uckermark“.
Für die letztendlich im Jahr 1941 getroffene Entscheidung, dieses Lager in dem vor allen Dingen agrarisch geprägten und weitläufigen Landschaftsgebiet der Uckermark zu errichten, dürfte vor allem die unmittelbare Nähe zum Frauen-KZ Ravensbrück und die Anbindung an dessen Versorgungssystem sowie die strikte Trennung von der Zivilbevölkerung ausschlaggebend gewesen sein. Neben der Aussicht, die weiblichen Häftlinge in Land- und Forstwirtschaft durch körperlich harten Arbeitseinsatz „erzieherisch“ disziplinieren zu können, boten die dort bereits angesiedelten Rüstungsbetriebe der SS vor allem die Gelegenheit, den Arbeitseinsatz der Jugendlichen durch „Vermietung“ der Häftlinge gewinnbringend zu verwerten. Das Jugend-KZ Uckermark war dem Lagerkomplex des Frauen-KZ Ravensbrück direkt zugeordnet. So war der Kommandant des Frauenlagers gleichzeitig auch Kommandant des Jugendlagers.


Die Kommandantur des Frauen-KZs Ravensbrück und des Jugend-KZ

Kriegsbedingte Schwierigkeiten bei der Realisierung des Lagers Uckermark wurden seitens der SS durch Eingruppierung in die Dringlichkeitsstufe 2 als „kriegswichtige Baumaßnahme“ aufgehoben. Auf dieser Grundlage forcierte man die Planungen und Vorarbeiten zur Errichtung von zunächst sechs Unterkunftsgebäuden, einem Aufnahmegebäude und dem Küchentrakt eines Wirtschaftsgebäudes erheblich, so dass im Frühjahr des Jahres 1942 mit dem Bau von primitiven Holzbaracken, ca. 1,5 KM vom Frauen-KZ Ravensbrück entfernt und inmitten eines Waldgebietes, durch die KZ-Häftlinge des Männerlagers in Ravensbrück begonnen wurde.
Die ständig an Sanktionen gekoppelte Unterjochung der Häftlinge der beiden Jugend-KZs durch extreme Arbeitsbelastungen - vom stellvertretenden Leiter des RKPA, Werner, als „neuzeitliche Arbeitserziehung“ bezeichnet - diente der SS dabei nicht allein als Disziplinierungsmittel, sondern garantierte in erster Linie auch einträgliche Gewinne durch die Vermietung der zu rechtlosen Arbeitssklaven verdinglichten Mädchen an Rüstungskonzerne, Kleinbetriebe und Privatpersonen. Obwohl zu den Todeszahlen im Jugend-KZ Uckermark aufgrund der Quellenlage kaum Angaben getroffen werden können, muss aufgrund der Häftlingsberichte zu verschiedensten Todesfällen durch TBC, Vergiftungen, Erschlagen und Erschießung davon ausgegangen werden, dass Gesundheitsschäden mit möglicher Todesfolge für die jungen Häftlinge zumindest von Seiten der SS billigend in Kauf genommen wurden.


Vom Lager konnten bis heute keine Originalfotos gefunden werden.
Nach 1945 errichteten sowjetische Truppen auf dem Lagergelände
einen Fuhrpark mit großen Steingaragen
, eine davon links im Bild (Blick
auf den südlichen Bereich des Jugend-KZs). Das zweite Foto zeigt das
im Rahmen eines Workcamps freigelegte Fundament einer Baracke
des Jugend-KZs Uckermark.