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Organisationsstruktur
Zu der von den Häftlingen als besonders demütigend empfundenen Aufnahmeprozedur
im Frauen-KZ gehörte die medizinische Begutachtung durch SS-Ärzte, die
die Mädchen völlig entkleidet antreten liessen und „...uns dann wie die
Viecher begutachtet haben. Das muß ich schon sagen. Wie auf dem Viehmarkt,
mit Mund aufreißen usw.“ Die meisten jungen Frauen wurden anschließend
von der SS mit der Begründung der „Kopflausgefahr“ kahlgeschoren, was
maßgeblich zur psychischen Entwürdigung und Demütigung der verunsicherten
Mädchen beitrug. Die Kriminalrätin Charlotte Toberentz fungierte bis ins
Jahr 1945 als Lagerleiterin, sie war dem Kommandanten des Lagers Ravensbrück
direkt unterstellt. Ihr oblag u.a. die Anweisung, Überwachung und Schulung
des weiblichen SS-Personals des Lagers Uckermark sowie die Koordination
des Arbeitseinsatzes der jungen Häftlinge. Die weiblichen Aufsichtskräfte
und Blockführerinnen des Lagers, die sich nach Auskunft der Lagerleiterin
z.T. aus Kriminalbeamtinnen, Kindergärtnerinnen, Lehrkräften und „...in
der Hauptsache fachlich nicht vorgeschulten Einsatzkräften...“ rekrutierten,
gehörten dem sogenannten SS-Gefolge an. Sie trugen graue SS-Uniformen,
bestehend aus weißer Bluse, Hosenrock, Jacke mit SS- sowie Dienstrangzeichen
auf dem linken Arm, Schiffchen und Schaftstiefeln. In den Rangabstufungen
unterschieden sie sich in „Hilfsführerin“, „Dienstführerin“ und „Hauptführerin“.
Jedem Häftlingsblock waren zwei SS-Aufseherinnen als Blockführerinnen
zugeordnet, und auch bei den Arbeitskommandos wurden die Mädchen von weiblichen
SS-Einsatzkräften beaufsichtigt. Die Bewachung des Lagers übernahmen zeitweise
Aufseherinnen des Lagers und später SS-Männer der Wachkompanie des Frauen-KZ
Ravensbrück mit abgerichteten Schäferhunden. Bei der nachweislich engen
Anbindung des Lagers an das Frauen-KZ Ravensbrück ist bis dato davon auszugehen,
dass die verwaltungstechnischen Aufgaben des Lagers in der Kommandantur
des Frauen-KZ vorgenommen wurden. So erfolgten die Aufnahmeprozedur und
der Vollzug der Arreststrafe in den Gebäuden des „FKL Ravensbrück“. Auch
die ärztliche „Versorgung“ der jugendlichen Häftlinge wurde in den ersten
Monaten ausschließlich im Lager Ravensbrück vorgenommen. Seit seiner Einrichtung
bis in das Jahr 1943 hinein war auch das Lager „Uckermark“ für die Dauer
von 15 Monaten direkt der „Inspektion für die Konzentrationslager“ bzw.
dem „Wirtschafts-Verwaltungshauptamt - Amtspruppe D - Konzentrationslager“
in Oranienburg unterstellt.

Appell von SS-Aufseherinnen im Frauen-KZ Ravensbrück anlässlich
eines Himmler-Besuches

Der sog. „Bunker“ des Frauen-KZs. Hier wurde die Arreststrafe (Einzelhaft)
gegenüber Jugend-KZ-Häftlingen vollzogen

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