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       Organisationsstruktur 
        Zu der von den Häftlingen als besonders demütigend empfundenen Aufnahmeprozedur 
        im Frauen-KZ gehörte die medizinische Begutachtung durch SS-Ärzte, die 
        die Mädchen völlig entkleidet antreten liessen und „...uns dann wie die 
        Viecher begutachtet haben. Das muß ich schon sagen. Wie auf dem Viehmarkt, 
        mit Mund aufreißen usw.“ Die meisten jungen Frauen wurden anschließend 
        von der SS mit der Begründung der „Kopflausgefahr“ kahlgeschoren, was 
        maßgeblich zur psychischen Entwürdigung und Demütigung der verunsicherten 
        Mädchen beitrug. Die Kriminalrätin Charlotte Toberentz fungierte bis ins 
        Jahr 1945 als Lagerleiterin, sie war dem Kommandanten des Lagers Ravensbrück 
        direkt unterstellt. Ihr oblag u.a. die Anweisung, Überwachung und Schulung 
        des weiblichen SS-Personals des Lagers Uckermark sowie die Koordination 
        des Arbeitseinsatzes der jungen Häftlinge. Die weiblichen Aufsichtskräfte 
        und Blockführerinnen des Lagers, die sich nach Auskunft der Lagerleiterin 
        z.T. aus Kriminalbeamtinnen, Kindergärtnerinnen, Lehrkräften und „...in 
        der Hauptsache fachlich nicht vorgeschulten Einsatzkräften...“ rekrutierten, 
        gehörten dem sogenannten SS-Gefolge an. Sie trugen graue SS-Uniformen, 
        bestehend aus weißer Bluse, Hosenrock, Jacke mit SS- sowie Dienstrangzeichen 
        auf dem linken Arm, Schiffchen und Schaftstiefeln. In den Rangabstufungen 
        unterschieden sie sich in „Hilfsführerin“, „Dienstführerin“ und „Hauptführerin“. 
        Jedem Häftlingsblock waren zwei SS-Aufseherinnen als Blockführerinnen 
        zugeordnet, und auch bei den Arbeitskommandos wurden die Mädchen von weiblichen 
        SS-Einsatzkräften beaufsichtigt. Die Bewachung des Lagers übernahmen zeitweise 
        Aufseherinnen des Lagers und später SS-Männer der Wachkompanie des Frauen-KZ 
        Ravensbrück mit abgerichteten Schäferhunden. Bei der nachweislich engen 
        Anbindung des Lagers an das Frauen-KZ Ravensbrück ist bis dato davon auszugehen, 
        dass die verwaltungstechnischen Aufgaben des Lagers in der Kommandantur 
        des Frauen-KZ vorgenommen wurden. So erfolgten die Aufnahmeprozedur und 
        der Vollzug der Arreststrafe in den Gebäuden des „FKL Ravensbrück“. Auch 
        die ärztliche „Versorgung“ der jugendlichen Häftlinge wurde in den ersten 
        Monaten ausschließlich im Lager Ravensbrück vorgenommen. Seit seiner Einrichtung 
        bis in das Jahr 1943 hinein war auch das Lager „Uckermark“ für die Dauer 
        von 15 Monaten direkt der „Inspektion für die Konzentrationslager“ bzw. 
        dem „Wirtschafts-Verwaltungshauptamt - Amtspruppe D - Konzentrationslager“ 
        in Oranienburg unterstellt.  
       
          
        Appell von SS-Aufseherinnen im Frauen-KZ Ravensbrück anlässlich  
        eines Himmler-Besuches 
        
        Der sog. „Bunker“ des Frauen-KZs. Hier wurde die Arreststrafe (Einzelhaft) 
        gegenüber Jugend-KZ-Häftlingen vollzogen 
         
          
         
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