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Organisationsstruktur
Zu der von den Häftlingen als besonders demütigend empfundenen Aufnahmeprozedur im Frauen-KZ gehörte die medizinische Begutachtung durch SS-Ärzte, die die Mädchen völlig entkleidet antreten liessen und „...uns dann wie die Viecher begutachtet haben. Das muß ich schon sagen. Wie auf dem Viehmarkt, mit Mund aufreißen usw.“ Die meisten jungen Frauen wurden anschließend von der SS mit der Begründung der „Kopflausgefahr“ kahlgeschoren, was maßgeblich zur psychischen Entwürdigung und Demütigung der verunsicherten Mädchen beitrug. Die Kriminalrätin Charlotte Toberentz fungierte bis ins Jahr 1945 als Lagerleiterin, sie war dem Kommandanten des Lagers Ravensbrück direkt unterstellt. Ihr oblag u.a. die Anweisung, Überwachung und Schulung des weiblichen SS-Personals des Lagers Uckermark sowie die Koordination des Arbeitseinsatzes der jungen Häftlinge. Die weiblichen Aufsichtskräfte und Blockführerinnen des Lagers, die sich nach Auskunft der Lagerleiterin z.T. aus Kriminalbeamtinnen, Kindergärtnerinnen, Lehrkräften und „...in der Hauptsache fachlich nicht vorgeschulten Einsatzkräften...“ rekrutierten, gehörten dem sogenannten SS-Gefolge an. Sie trugen graue SS-Uniformen, bestehend aus weißer Bluse, Hosenrock, Jacke mit SS- sowie Dienstrangzeichen auf dem linken Arm, Schiffchen und Schaftstiefeln. In den Rangabstufungen unterschieden sie sich in „Hilfsführerin“, „Dienstführerin“ und „Hauptführerin“. Jedem Häftlingsblock waren zwei SS-Aufseherinnen als Blockführerinnen zugeordnet, und auch bei den Arbeitskommandos wurden die Mädchen von weiblichen SS-Einsatzkräften beaufsichtigt. Die Bewachung des Lagers übernahmen zeitweise Aufseherinnen des Lagers und später SS-Männer der Wachkompanie des Frauen-KZ Ravensbrück mit abgerichteten Schäferhunden. Bei der nachweislich engen Anbindung des Lagers an das Frauen-KZ Ravensbrück ist bis dato davon auszugehen, dass die verwaltungstechnischen Aufgaben des Lagers in der Kommandantur des Frauen-KZ vorgenommen wurden. So erfolgten die Aufnahmeprozedur und der Vollzug der Arreststrafe in den Gebäuden des „FKL Ravensbrück“. Auch die ärztliche „Versorgung“ der jugendlichen Häftlinge wurde in den ersten Monaten ausschließlich im Lager Ravensbrück vorgenommen. Seit seiner Einrichtung bis in das Jahr 1943 hinein war auch das Lager „Uckermark“ für die Dauer von 15 Monaten direkt der „Inspektion für die Konzentrationslager“ bzw. dem „Wirtschafts-Verwaltungshauptamt - Amtspruppe D - Konzentrationslager“ in Oranienburg unterstellt.


Appell von SS-Aufseherinnen im Frauen-KZ Ravensbrück anlässlich
eines Himmler-Besuches


Der sog. „Bunker“ des Frauen-KZs. Hier wurde die Arreststrafe (Einzelhaft)
gegenüber Jugend-KZ-Häftlingen vollzogen