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 Kriminalbiologische 
        Selektion   
         
 Im Gegensatz 
        zu Moringen beließen es die „Wissenschaftler“ bei einem weniger durchstrukturierten 
        Blocksystem, wobei sie auch in diesem Lager die begutachteten Häftlinge 
        nach einer auf Ritters persönlichen Bewertungen und Charaktereinstufungen 
        basierenden Beurteilungsskala kategorisierten. Nach dem Verlassen des 
        A-Blocks, des Aufnahmeblockes wurden die Mädchen einem der durchnummerierten 
        „unteren“, „mittleren“ oder „höheren“ Blöcke zugeordnet. Die politischen 
        Häftlinge waren einem separierten Block, dem „Sonderblock“, zugeteilt. 
        In dieser Beurteilungs- und Kategorisierungspraxis wurde jede Auflehnung 
        gegen die Umstände der Lagerhaft und jede Verfehlung gegen die Lagerordnung 
        von den Kriminalbiologen als weiterer Beleg für „biologische Verworfenheit“ 
        gewertet. Sie entwickelten eigene Vorschläge zur weiteren Behandlung und 
        Unterbringung der Mädchen und entschieden damit über den weiteren Lebensweg 
        der Inhaftierten. Aus dem bereits erwähnten Bericht der Lagerleiterin 
        ist zu entnehmen, dass aufgrund der erb- und kriminalbiologischen Prognose 
        der „Wissenschaftler“ mindestens 71 Jugendliche aus Uckermark in ein Erwachsenen-KZ 
        und 22 Mädchen als sogenannte „pathologisch Abartige“ in Heil- und Pflegeanstalten 
        verschleppt wurden. 
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