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Kriminalbiologische
Selektion
Im Gegensatz
zu Moringen beließen es die „Wissenschaftler“ bei einem weniger durchstrukturierten
Blocksystem, wobei sie auch in diesem Lager die begutachteten Häftlinge
nach einer auf Ritters persönlichen Bewertungen und Charaktereinstufungen
basierenden Beurteilungsskala kategorisierten. Nach dem Verlassen des
A-Blocks, des Aufnahmeblockes wurden die Mädchen einem der durchnummerierten
„unteren“, „mittleren“ oder „höheren“ Blöcke zugeordnet. Die politischen
Häftlinge waren einem separierten Block, dem „Sonderblock“, zugeteilt.
In dieser Beurteilungs- und Kategorisierungspraxis wurde jede Auflehnung
gegen die Umstände der Lagerhaft und jede Verfehlung gegen die Lagerordnung
von den Kriminalbiologen als weiterer Beleg für „biologische Verworfenheit“
gewertet. Sie entwickelten eigene Vorschläge zur weiteren Behandlung und
Unterbringung der Mädchen und entschieden damit über den weiteren Lebensweg
der Inhaftierten. Aus dem bereits erwähnten Bericht der Lagerleiterin
ist zu entnehmen, dass aufgrund der erb- und kriminalbiologischen Prognose
der „Wissenschaftler“ mindestens 71 Jugendliche aus Uckermark in ein Erwachsenen-KZ
und 22 Mädchen als sogenannte „pathologisch Abartige“ in Heil- und Pflegeanstalten
verschleppt wurden.
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