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Gezielte
Vernichtungsaktionen
Die erste gezielte Vernichtungsaktion war die Mordaktion „14 f 13“, die
Fortführung der „Euthanasie“ in den Konzentrationslagern, in deren Verlauf
im Frühjahr 1942 ca. 1 600 weibliche und 300 männliche Häftlinge - jeweils
zur Hälfte jüdische Häftlinge - aus Ravensbrück getötet wurden, aller
Wahrscheinlichkeit nach in den Gaskammern der „Heil- und Pflegeanstalt“
Bernburg. Nach Abschluß der Mordaktion „14 f 13“ wurden „unerwünschte“
weibliche Häftlinge durch Phenol- und Morphiuminjektionen getötet oder
fernab von Ravensbrück in den Gaskammern der „Heil- und Pflegeanstalt“
in Hartheim/Linz ermordet oder in die Konzentrations- und Vernichtungslager
Auschwitz und Majdanek gebracht. Von 1942 bis Ende 1944 verließen Ravensbrück
etwa 60 dieser sogenannten schwarzen Transporte, deren Umfang jeweils
zwischen 60 und 1 000 Personen schwankte. Im Januar 1945 begann die Lagerleitung,
die Voraussetzungen für Massentötungen vor Ort zu schaffen. Zu diesem
Zweck wurde das 1,5 km entfernte und seit Juni 1942 bestehende Jugend-KZ
Uckermark teilweise geräumt, in das bis dahin ausschließlich weibliche
Jugendliche (insgesamt ca. 1 000) eingewiesen worden waren. Dieser Teil
des Jugend-KZ Uckermark, in den ab Ende Januar 1945 die im Stammlager
selektierten älteren, geschwächten und kranken Häftlinge gebracht wurden,
entwickelte sich schnell zur „Todeszone“. Die dort herrschenden Verhältnisse
- die Frauen waren nur unzureichendbekleidet, bekamen nur die halbe Verpflegung
und erhielten weder Decken noch medizinische Versorgung - waren noch weitaus
verheerender als im Stammlager. Allein bis zu 50 Häftlinge starben dort
täglich während der fünf- bis sechsstündigen Appelle in winterlicher Kälte,
an Hunger, Auszehrung und epidemischen Krankheiten. Noch größer war die
Zahl derer, die entweder durch Luminal - ein von den Häftlingen „weißes
Pulver“ genanntes Barbiturat - und Giftinjektionen getötet oder von SS-Ärzten
und SS-Sanitätsdienstgraden für Massenerschießungen oder den qualvollen
Tod in der Gaskammer selektiert wurden. Insgesamt wurden bis Mitte April
1945 über 8 000 Frauen in das Lager Uckermark verlegt, von denen nur 1
300 bis 1 500 Mitte April wieder ins Stammlager zurückkehrten. Die Existenz
der Anfang 1945 eingerichteten Gaskammer wurde von keinem der in den verschiedenen
Ravensbrück-Prozessen angeklagten SS-Angehörigen geleugnet. Es handelte
sich dabei um eine Holzbaracke in unmittelbarer Nähe des Krematoriums,
die bis dahin als Materiallager gedient hatte und im Januar 1945 zu einer
provisorischen Gaskammer umgebaut wurde, in der 150 bis 180 Menschen gleichzeitig
getötet werden konnten. Die Vergasungen begannen Ende Januar/Anfang Februar
und wurden aller Wahrscheinlichkeit erst eine Woche vor der Befreiung
eingestellt. Insgesamt wurden dabei 5 000 bis 6 000 Häftlinge qualvoll
zu Tode gebracht. Eine zweite, technisch perfektionierte Doppel-Gaskammer,
die jedoch nicht mehr zum Einsatz kam, soll bis Ende März 1945 jenseits
der Lagermauer hinter dem Krankenrevier eingerichtet worden sein. Darüber
hinaus werden in einer Reihe von Häftlingsberichten mobile Vergasungsanlagen
erwähnt, deren Verwendung in Ravensbrück bisher jedoch nicht eindeutig
belegt werden kann.

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