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Häftlingsbiografien
Vorbeugungshaft
Der 1921 geborene XY kam zunächst 1937 - also im Alter von 16 Jahren -
in ein Fürsorgeerziehungsheim. Dort entwich er für mehrere Monate, bis
die Polizei ihn wieder aufgriff. Auf dem „Trebegang“ hatte er sich vermutlich
durch Diebstähle und kleinere Straftaten ernährt. Der Jugendliche wurde
deshalb zu 10monatiger Gefängnishaft verurteilt. Nach der Strafverbüßung
überstellte ihn das Jugendamt in das Landeserziehungsheim Marienthron
bei Neustettin. Bereits nach wenigen Wochen lehnte die dortige Heimleitung
die weitere Betreuung des Jungen kategorisch ab. In der Akte hieß es dazu:
„Hier versuchte er wieder andere Zöglinge zu strafbaren Handlungen zu
verleiten. Die Anstaltsleitung ist nicht mehr in der Lage, XY durch fürsorgerische
Maßnahmen zu erziehen.“ Diese pädagogische Bankrotterklärung endete mit
den Worten: „Eine straffe Erziehung in einem Konzentrationslager würde
ihn vielleicht noch auf die rechte Bahn bringen.“ Die Heimeinrichtung
begrüßte also die KZ-Haft ausdrücklich als adäquates „Erziehungsmittel“.
Heim und Jugendamt verweigerten dem Jungen damit endgültig weitere sozialpädagogische
Hilfen. Stattdessen überstellte man ihn im Jahr 1940 nach Moringen. Im
Lager erkrankte er 3 Jahre später an Lungentuberkulose. Es ist hier nicht
bekannt, ob er Lagerhaft und TBC-Erkrankung überlebt hat.
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