Einführung
Haftgründe
Organisationsstruktur
Lageralltag
Kriminalbiologische
Selektion

Kampf ums Leben
Materialien

Home

 


Häftlingsbiografien

       
 
 

Vorbeugungshaft
Der 1921 geborene XY kam zunächst 1937 - also im Alter von 16 Jahren - in ein Fürsorgeerziehungsheim. Dort entwich er für mehrere Monate, bis die Polizei ihn wieder aufgriff. Auf dem „Trebegang“ hatte er sich vermutlich durch Diebstähle und kleinere Straftaten ernährt. Der Jugendliche wurde deshalb zu 10monatiger Gefängnishaft verurteilt. Nach der Strafverbüßung überstellte ihn das Jugendamt in das Landeserziehungsheim Marienthron bei Neustettin. Bereits nach wenigen Wochen lehnte die dortige Heimleitung die weitere Betreuung des Jungen kategorisch ab. In der Akte hieß es dazu: „Hier versuchte er wieder andere Zöglinge zu strafbaren Handlungen zu verleiten. Die Anstaltsleitung ist nicht mehr in der Lage, XY durch fürsorgerische Maßnahmen zu erziehen.“ Diese pädagogische Bankrotterklärung endete mit den Worten: „Eine straffe Erziehung in einem Konzentrationslager würde ihn vielleicht noch auf die rechte Bahn bringen.“ Die Heimeinrichtung begrüßte also die KZ-Haft ausdrücklich als adäquates „Erziehungsmittel“. Heim und Jugendamt verweigerten dem Jungen damit endgültig weitere sozialpädagogische Hilfen. Stattdessen überstellte man ihn im Jahr 1940 nach Moringen. Im Lager erkrankte er 3 Jahre später an Lungentuberkulose. Es ist hier nicht bekannt, ob er Lagerhaft und TBC-Erkrankung überlebt hat.